Ergebnis/Beschluss:

Der Stadtrat ermächtigt die Vertretung der Stadt Erlangen, in der Gesellschafterversammlung der GEWOBAU Erlangen GmbH folgende Beschlüsse zu fassen.

1.      Der Jahresabschluss zum 31.12.2019, der mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk gem. § 322 HGB versehen ist, wird festgestellt.

2.      Gemäß Vorschlag von Geschäftsführung und Aufsichtsrat wird folgende Gewinnverwendung beschlossen:

a.       Auf Zahlung einer Dividende für das Jahr 2019 wird verzichtet.

b.      Der Bilanzgewinn von 2.544.634,81wird den „Anderen Gewinnrücklagen“ zugeführt.

3.      Dem Aufsichtsrat wird für das Jahr 2019 Entlastung erteilt.

4.      Der Konzernabschluss zum 31.12.2019 wird gebilligt.

  1. Die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wird zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2020 gewählt. Die Beauftragung umfasst auch die Prüfung nach § 53 HGrG.
  2. Der aus dem Jahresabschluss zum 31.12.2018 unzutreffender Weise in die „Gesellschaftsvertragliche Rücklage“ eingestellte Bilanzgewinn von 3.495.473,05 € wird in die „Anderen Gewinnrücklagen“ umgegliedert.

 

  1. Der Geschäftsführer der GEWOBAU Erlangen GmbH, Herr Gernot Küchler, wird ermächtigt, in seiner Funktion als Gesellschaftervertreter der GEWOBAU Beteiligungsgesellschaft mbH folgende Beschlüsse in der Gesellschafterversammlung der GEWOBAU Beteiligungsgesellschaft mbH zu fassen:

a.       Der Jahresabschluss zum 31.12.2019, der mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk gem. § 322 HGB versehen ist, wird festgestellt.

b.      Dem Aufsichtsrat der GEWOBAU Beteiligungsgesellschaft mbH wird für das Jahr 2019 Entlastung erteilt.

c.       Die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wird zum Abschlussprüfer der GEWOBAU Beteiligungsgesellschaft mbH für das Geschäftsjahr 2020 gewählt. Die Beauftragung umfasst auch die Prüfung nach § 53 HGrG.