Sitzung: 26.11.2020 Stadtrat
Beschluss: einstimmig angenommen
Abstimmung: Ja: 48, Nein: 0
Vorlage: 510/019/2020
Ergebnis/Beschluss:
1.
Die
Technische Fakultät erhält für den Neubau einer Kindertageseinrichtung mit 12
Krippen- und 50 Kindergartenplätzen einen Investitionskostenzuschuss nach
Art. 28 BayKiBiG i. V. m. Art. 10 BayFAG in Höhe von 80 % der
förderfähigen Kosten, aktuell 1.470.311 €.
2.
Bei
Förderung durch das 4. Sonderinvestitionsprogramm
„Kinderbetreuungsfinanzierung“ wird der Zuschuss um 367.577 € erhöht.
3.
Sollten
sich während der Bauzeit die gesetzlichen Berechnungsgrundlagen (z. B.
Kostenrichtwert, förderfähige Fläche) verändern, erhöht sich der Zuschuss entsprechend.