Sitzung: 26.11.2020 Stadtrat
Beschluss: einstimmig angenommen
Abstimmung: Ja: 48, Nein: 0
Vorlage: 771/002/2020
Ergebnis/Beschluss:
1. Der Jahresabschluss des EB 77 für das
Wirtschaftsjahr 2019 wird gem. § 25 EBV (Eigenbetriebsverordnung Bayern)
festgestellt und Entlastung wird (gem. § 6 Abs. 1 Nr. 5 der Betriebssatzung)
erteilt.
2. Der vom Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband (BKPV) geprüfte
Jahresabschluss 2019 weist in der Gewinn- und Verlustrechnung ein
Jahresergebnis von -39.526,09 € aus. Zusammen mit dem Gewinnvortrag des
Vorjahres i.H.v. 1.744.107,89 € ergibt sich damit ein bilanzielles Ergebnis
i.H.v. 1.704.581,80 €. Es wird beschlossen, dieses Ergebnis auf neue Rechnung
vorzutragen.