Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 48, Nein: 0

Ergebnis/Beschluss:

1. Der Jahresabschluss des EB 77 für das Wirtschaftsjahr 2019 wird gem. § 25 EBV (Eigenbetriebsverordnung Bayern) festgestellt und Entlastung wird (gem. § 6 Abs. 1 Nr. 5 der Betriebssatzung) erteilt.

2. Der vom Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband (BKPV) geprüfte Jahresabschluss 2019 weist in der Gewinn- und Verlustrechnung ein Jahresergebnis von -39.526,09 € aus. Zusammen mit dem Gewinnvortrag des Vorjahres i.H.v. 1.744.107,89 € ergibt sich damit ein bilanzielles Ergebnis i.H.v. 1.704.581,80 €. Es wird beschlossen, dieses Ergebnis auf neue Rechnung vorzutragen.