Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0

Ergebnis/Beschluss:

1.    Die Technische Fakultät erhält für den Neubau einer Kindertageseinrichtung mit 12 Krippen- und 50 Kindergartenplätzen einen Investitionskostenzuschuss nach Art. 28 BayKiBiG i. V. m. Art. 10 BayFAG in Höhe von 80 % der förderfähigen Kosten, aktuell 1.470.311 €.

2.    Bei Förderung durch das 4. Sonderinvestitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ wird der Zuschuss um 367.577 € erhöht.

3.    Sollten sich während der Bauzeit die gesetzlichen Berechnungsgrundlagen (z. B. Kostenrichtwert, förderfähige Fläche) verändern, erhöht sich der Zuschuss entsprechend.