Beschluss: mehrheitlich angenommen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 1

Ergebnis/Beschluss:

1.      Die Verwaltung wird beauftragt, den Kauf einer E-Rikscha in Höhe von maximal 13000.- € als einen Baustein für das Innenstadtmarketing zu veranlassen, unter der Voraussetzung, dass vorab ein tragfähiges Modell für Verwaltung, Betrieb und Service & Wartung einer E-Rikscha identifiziert und vereinbart werden kann.

2.      Die Verwaltung wird beauftragt, für Verwaltung, Betrieb und Service & Wartung einen geeigneten Partner zu identifizieren und mit diesem eine entsprechende, langfristige Vereinbarung abzuschließen. Die Kosten hierfür sollen jährlich maximal 15 Prozent der unter 1) genannten maximalen Anschaffungssumme betragen.
In der Vereinbarung ist außerdem durch die Verwaltung festzulegen (Positivliste), welche Vereine und Initiativen, die sich für die Förderung der Innenstadt engagieren, diese E-Rikscha ggf. kostenfrei ausleihen dürfen.

3.      Die Verwaltung wird nicht beauftragt, zusätzlich zu der E-Rikscha einen oder mehrere Gastro-Anhänger zu erwerben.

4.      Der Antrag 221/2020 der SPD Fraktion gilt damit als bearbeitet.