Beschluss: mehrheitlich angenommen

Abstimmung: Ja: 35, Nein: 10

Ergebnis/Beschluss:

1. Die Stadt Erlangen erlässt keine Informationsfreiheitssatzung.

 

2. Der Antrag der Erlanger Linke Nr. 125/2020 vom 08.07.2020 ist damit bearbeitet. 

 


Protokollvermerk:

Herr StR Pöhlmann fragt an, ob die Verwaltung zusagt, dass die Bürger mit dem Bayerischen Datenschutzgesetz genauso gut und weitgehend informiert werden, wie wenn es eine Informationsfreiheitssatzung gäbe. Außerdem fragt er an, ob die Verwaltung zusagt, dass keine höheren Gebühren verlangt werden als mit einer Informationsfreiheitssatzung und ob insbesondere für die Zukunft ausgeschlossen wird, eine Gebühr für die Prüfung des berechtigten Interesses anzukündigen oder zu verlangen.

Herr berufsm. StR Ternes erwidert, dass beides nicht zugesagt werden kann. Es muss der Einzelfall geprüft werden und die Verwaltung muss sich an das Kostengesetz halten.