Sitzung: 28.10.2020 Stadtrat
Beschluss: mehrheitlich angenommen
Abstimmung: Ja: 43, Nein: 2
Vorlage: 112/021/2020
Ergebnis/Beschluss:
1. Die
Amtszeit des neu zu wählenden berufsmäßigen Stadtratsmitgliedes für das Referat
V (Soziales) wird auf sechs Jahre vom 01. Januar 2021 bis 31. Dezember 2026
festgesetzt.
2. Die
Wahlhandlung zur Besetzung des Referates V soll in der Stadtratssitzung am
28.10.2020 erfolgen.
3. Das
berufsmäßige Stadtratsmitglied wird in Besoldungsgruppe B 3 nach Anlage 1 zum
Bayerischen Besoldungsgesetz – BayBesG eingestuft.
4. Dem berufsmäßigen Stadtratsmitglied wird für die Dauer der Amtszeit eine monatliche Dienstaufwandsentschädigung gewährt. Deren Höhe bestimmt sich nach dem entsprechenden Obergrenzbetrag der Anlage 2 zum Kommunalen Wahlbeamtengesetz – KWBG.
5. Zur Wahl für das Amt des berufsmäßigen Stadtratsmitgliedes für Referat V wird Herr Dieter Rosner (geb. am 06.03.1965) vorgeschlagen.
6. Für die Wahl des berufsmäßigen Stadtratsmitgliedes für das Referat V wird gemäß Ablaufplan in der Anlage verfahren.
Protokollvermerk:
Herr StR Pöhlmann beantragt, TOP 21 vor TOP 20 zu behandeln.
Beschluss des
Stadtrates: mit 15 gegen 30 Stimmen abgelehnt
Herr StR Bazant beantragt, bei der Dienstaufwandsentschädigung die Untergrenze zu nehmen.
Beschluss des
Stadtrates: mit 15 gegen 30 Stimmen
abgelehnt
Herr StR Bazant schlägt Herrn Jan Vollmer vor.
Herr Dieter Rosner wird mit 24 Stimmen gewählt. Er nimmt die Wahl an.