Beschluss: mehrheitlich angenommen

Abstimmung: Ja: 43, Nein: 2

Ergebnis/Beschluss:

 

1.      Die Amtszeit des neu zu wählenden berufsmäßigen Stadtratsmitgliedes für das Referat V (Soziales) wird auf sechs Jahre vom 01. Januar 2021 bis 31. Dezember 2026 festgesetzt.

2.      Die Wahlhandlung zur Besetzung des Referates V soll in der Stadtratssitzung am 28.10.2020 erfolgen.

3.      Das berufsmäßige Stadtratsmitglied wird in Besoldungsgruppe B 3 nach Anlage 1 zum Bayerischen Besoldungsgesetz – BayBesG eingestuft.

4.      Dem berufsmäßigen Stadtratsmitglied wird für die Dauer der Amtszeit eine monatliche Dienstaufwandsentschädigung gewährt. Deren Höhe bestimmt sich nach dem entsprechenden Obergrenzbetrag der Anlage 2 zum Kommunalen Wahlbeamtengesetz – KWBG.

 

5.      Zur Wahl für das Amt des berufsmäßigen Stadtratsmitgliedes für Referat V wird Herr Dieter Rosner (geb. am 06.03.1965) vorgeschlagen.

 

6.      Für die Wahl des berufsmäßigen Stadtratsmitgliedes für das Referat V wird gemäß Ablaufplan in der Anlage verfahren.

 

 


Protokollvermerk:

Herr StR Pöhlmann beantragt, TOP 21 vor TOP 20 zu behandeln.

Beschluss des Stadtrates: mit 15 gegen 30 Stimmen abgelehnt

Herr StR Bazant beantragt, bei der Dienstaufwandsentschädigung die Untergrenze zu nehmen.

Beschluss des Stadtrates: mit 15 gegen 30 Stimmen abgelehnt

Herr StR Bazant schlägt Herrn Jan Vollmer vor.

Herr Dieter Rosner wird mit 24 Stimmen gewählt. Er nimmt die Wahl an.