Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0

Ergebnis/Beschluss:

1. Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

2.  Für den Betrieb der drei Erlanger Weihnachtsmärkte werden in diesem Jahr keine Sondernutzungsgebühren erhoben. Außerdem werden bis zum Jahresende für Imbissstände und Schausteller keine Sondernutzungsgebühren erhoben.

3. Der Antrag der FDP vom 08.09.2020 (Nr. 173/2020) ist damit bearbeitet.

 


Protokollvermerk:

Der Antrag Nr. 204/2020 wird mit 4 gegen 10 Stimmen abgelehnt.