Protokollvermerk:

Auf Nachfrage von Frau StRin Schenkel erläutert Herr Beck, Amt 41, dass die Preisanpassung bei der Nutzungsgebühr des Redoutensaals zum 01.01.2021 mit der Mehrwertsteuer (dann wieder 19 %) zu begründen ist.

 

Bezüglich des Nutzungsentgelts bittet Frau StRin Schenkel um Mitteilung, warum Parteien keinen ermäßigten Tarif erhalten. Herr Beck erläutert, dass die Regelung für Raumnutzungen seinerzeit für Bürgertreffs und Stadtteilzentren durch den Stadtrat festgelegt wurde. Die Ermäßigung gilt z. B. für soziokulturelle auswärtige Gruppen. Parteien entrichten den normalen Preis, Stadtratsfraktionen erhalten den ermäßigten Preis. Analog dazu als Beispiel: Gewerkschaften zahlen den vollen Preis, der städtische Personalrat den ermäßigten Preis. Solange es keinen anderweitigen Stadtratsbeschluss gibt, wird sich hieran gehalten. Diese Regelung gilt nicht für das E-Werk als Vermieter des Redoutensaals. Hier besteht noch Klärungsbedarf. Der Fokus lag darauf, vor allem Vereinen – z. B. Chören aufgrund von Corona - eine größere Räumlichkeit zur Verfügung zu stellen.