Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0

Ergebnis/Beschluss:

Das Budget und Arbeitsprogramm 2020 – Stand: 31.07.2020 – wird zur Kenntnis genommen.

Unter Punkt 3.3 des Arbeitsprogrammes können keine Konsolidierungsvorschläge zur Vermeidung des prognostizierten negativen Ergebnisses gemacht werden, weil Pflichtaufgaben erfüllt werden müssen. Die unter Ziffer 3.2.2 zur Gegenfinanzierung angegebene Budgetrücklage ist zum Ausgleich des Ergebnisses voraussichtlich nicht ausreichend.

Die unter Punkt 4.3 des Zwischenberichtes aufgeführten Vorschläge zur Einhaltung des Arbeitsprogrammes werden beschlossen bzw. mit der Verschiebung der in der Anlage aufgeführten Arbeiten in das nächste Haushaltsjahr besteht Einverständnis.