Sitzung: 16.09.2020 Haupt-, Finanz- und Personalausschuss
Beschluss: einstimmig angenommen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0
Vorlage: 39/003/2020
Ergebnis/Beschluss:
Das Budget und Arbeitsprogramm 2020 – Stand: 31.07.2020 –
wird zur Kenntnis genommen.
Unter Punkt 3.3 des Arbeitsprogrammes können keine Konsolidierungsvorschläge
zur Vermeidung des prognostizierten negativen Ergebnisses gemacht werden, weil
Pflichtaufgaben erfüllt werden müssen. Die unter Ziffer 3.2.2 zur
Gegenfinanzierung angegebene Budgetrücklage ist zum Ausgleich des Ergebnisses
voraussichtlich nicht ausreichend.
Die unter Punkt 4.3 des Zwischenberichtes aufgeführten Vorschläge zur
Einhaltung des Arbeitsprogrammes werden beschlossen bzw. mit der Verschiebung
der in der Anlage aufgeführten Arbeiten in das nächste Haushaltsjahr besteht
Einverständnis.