Protokollvermerk:

Sabine Lotter stellt die städtischen Zuschussrichtlinien vor und erklärt das Verfahren. Bei der Antragstellung ist es wichtig zu beachten, dass erst wenn der Haushalt der Stadt Erlangen von der Regierung von Mittelfranken genehmigt ist, Zuschüsse ausbezahlt werden können. Das geschieht i.d.R. Ende Mai, Anfang Juni.

Die Geschäftsstelle erarbeitet in Kürze notwendige Formulare und macht sie dem Beirat und der Öffentlichkeit bekannt. Danach können Anträge gestellt und bearbeitet werden.

Die Präsentation der Zuschussvorgaben ist der Niederschrift beigefügt.