Ergebnis/Beschluss:

  1. Der Bedarf zur Unterbringung der Jakob-Herz-Schule (Schule für Kranke) im Objekt Schillerstraße 52 b + c wird festgestellt.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Planungen fortzuführen und die erforderlichen Maßnahmen durchzuführen.
  3. Die notwendigen Finanzmittel sind zu konkretisieren und bei Referat II zum Haushalt 2021 anzumelden.

 

 


Protokollvermerk:

Der Antrag Nr. 156/2020 der FWG wird mit 2 gegen 46 Stimmen abgelehnt.