Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 47, Nein: 0

Ergebnis/Beschluss:

1.    Die Verwaltung wird mit der Errichtung eines Pflegestützpunktes (PSP) entsprechend des Rahmenvertrags nach §7c SGB XI im sog. „Angestelltenmodell“ beauftragt, stellt hierzu einen „Errichtungsantrag“ bei der Kommission Pflegestützpunkte und schließt mit den örtlichen Kassen und dem Bezirk als gemeinsame Träger einen „Pflegestützpunktvertrag“ mit einem entsprechenden Betriebskonzept.

2.    Für den Betrieb des Pflegestützpunkts werden die zwei Vollzeitstellen für Pflegeberaterinnen der bereits bestehenden trägerneutralen Pflegeberatung übernommen. Außerdem wird eine weitere Vollzeitstelle als Leitung des Pflegestützpunkts sowie eine Stelle einer Verwaltungskraft mit der Hälfte der regelmäßigen Wochenarbeitszeit für notwendig erachtet und geschaffen.

3.    Für die Dokumentation und die Erfüllung der Berichtspflichten, die Qualitätssicherung i.S. der „Richtlinien zur Pflegeberatung“ sowie im Hinblick auf die geplante bundeseinheitliche Struktur des Versorgungsplans wird entsprechend des Rahmenvertrags eine geeignete Software angeschafft.

4.    Das GME wird beauftragt, in enger Abstimmung mit Amt 50 geeignete, zentrumsnahe und Rathaus nahe, mit dem ÖPNV gut erreichbare, barrierefreie Räumlichkeiten für den PSP zu erschließen.

5.    Die Verwaltung wird beauftragt, im Vorgriff auf die Genehmigung des Pflegestützpunkt-Vertrags durch die Kommission Pflegestützpunkte die erforderlichen Stellen zu beantragen.

6.    Die Verwaltung wird beauftragt, nach Möglichkeit Mittel aus dem Förderprogramm des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege zur Anschubfinanzierung für Pflegestützpunkte beim Landesamt für Pflege nach den zugrundeliegenden Förderrichtlinien zu akquirieren.