Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0

Ergebnis/Beschluss:

Verschiedene Straßen und Wege sind fertig gestellt worden. Bei einigen hat sich die Verkehrsbedeutung geändert, andere haben ihre Verkehrsbedeutung verloren. Sie sind daher in den unter A - D aufgeführten Straßenklassen zu widmen bzw. umzustufen oder einzuziehen (Art. 6, 7, 8 BayStrWG).

 

In den ausgehängten Lageplänen sind die Ortsstraßen rot, die beschränkt öffentlichen Wege orange, die Feld- und Waldwege braun und die Eigentümerwege blau eingezeichnet. Die Einziehungen sind in den gleichen Farben schraffiert dargestellt.

 

A)        Ortsstraßen;

Widmungen

Erlangen – Tennenlohe

1.     Erschließungsstraße zur Grundschule
vom Heuweg bis zur Ostgrenze # 622
Länge 65 m / Anlage A.1
Baulast: Stadt Erlangen
Widmung aufgrund gegebener Verkehrsbedeutung

 

B)        Beschränkt öffentliche Wege;

Widmungen

Keine Veränderungen

 

C)     Eigentümerwege;

Widmungen

Erlangen - Bruck

1.        Eigentümerweg, Zufahrt zu den Anwesen Schorlachstraße 1d - f
von der Schorlachstraße bis Westgrenze # 208/9
Länge: 32 m / Anlage C.1
Baulast: Die Eigentümer
Widmung aufgrund erstmaliger Herstellung

 

D)     Öffentliche Feld- und Waldwege;

Widmungen

Keine Veränderungen

 

 

Sämtliche Widmungen werden am Tage nach ihrer Bekanntgabe im Amtsblatt der Stadt Erlangen rechtswirksam.