Sitzung: 14.07.2020 Bauausschuss / Werkausschuss für den Entwässerungsbetrieb
Beschluss: einstimmig angenommen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0
Vorlage: 66/005/2020
Ergebnis/Beschluss:
Verschiedene Straßen und Wege sind fertig gestellt worden. Bei einigen hat sich die Verkehrsbedeutung geändert, andere haben ihre Verkehrsbedeutung verloren. Sie sind daher in den unter A - D aufgeführten Straßenklassen zu widmen bzw. umzustufen oder einzuziehen (Art. 6, 7, 8 BayStrWG).
In den ausgehängten Lageplänen sind die Ortsstraßen rot, die beschränkt öffentlichen Wege orange, die Feld- und Waldwege braun und die Eigentümerwege blau eingezeichnet. Die Einziehungen sind in den gleichen Farben schraffiert dargestellt.
A)
Ortsstraßen;
Widmungen
Erlangen – Tennenlohe
1. Erschließungsstraße zur Grundschule
vom Heuweg bis zur Ostgrenze # 622
Länge 65 m / Anlage A.1
Baulast: Stadt Erlangen
Widmung aufgrund gegebener Verkehrsbedeutung
B)
Beschränkt öffentliche Wege;
Widmungen
Keine Veränderungen
C) Eigentümerwege;
Widmungen
Erlangen - Bruck
1.
Eigentümerweg, Zufahrt zu den Anwesen
Schorlachstraße 1d - f
von der Schorlachstraße bis Westgrenze # 208/9
Länge: 32 m / Anlage C.1
Baulast: Die Eigentümer
Widmung aufgrund erstmaliger Herstellung
D) Öffentliche Feld- und Waldwege;
Widmungen
Keine Veränderungen
Sämtliche Widmungen werden am Tage nach ihrer Bekanntgabe im
Amtsblatt der Stadt Erlangen rechtswirksam.