Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 51, Nein: 0

Ergebnis/Beschluss:

Für den Zeitraum der Sommersaison 2020 und der Wintersaison 2020/21 wird für Außenbewirtschaftung die vollständige Sondernutzungsgebührenfreiheit gewährt.

Ebenso wird für das Kalenderjahr 2020 für Warenauslagen auf Antrag vollständige Sondernutzungsgebührenfreiheit gewährt.

 

 


Protokollvermerk:

Herr StR Pöhlmann stellt folgenden Änderungsantrag:

Auch bei Straßenmusikern und Infoständen soll auf die Sondernutzungsgebühr verzichtet werden.

Beschluss des Stadtrates: mit 18 gegen 33 Stimmen abgelehnt