Sitzung: 27.05.2020 Stadtrat
Beschluss: einstimmig angenommen
Abstimmung: Ja: 51, Nein: 0
Vorlage: II/001/2020
Ergebnis/Beschluss:
Für den Zeitraum der Sommersaison 2020 und der Wintersaison 2020/21 wird für Außenbewirtschaftung die vollständige Sondernutzungsgebührenfreiheit gewährt.
Ebenso wird für das Kalenderjahr 2020 für Warenauslagen auf
Antrag vollständige Sondernutzungsgebührenfreiheit gewährt.
Protokollvermerk:
Herr StR Pöhlmann stellt folgenden Änderungsantrag:
Auch bei Straßenmusikern und Infoständen soll auf die Sondernutzungsgebühr verzichtet werden.
Beschluss des Stadtrates: mit 18 gegen 33 Stimmen abgelehnt