Beschluss: angenommen mit Änderungen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0

Ergebnis/Beschluss:

Für den Monat Juni wird auf die Elterngebühren in städt. Kindertageseinrichtungen für die Eltern verzichtet, deren Kinder an keinem Tag in der Einrichtung betreut wurden.

 

Für den Fall, dass der Freistaat Bayern seine Kostenübernahme erweitert oder verändert, kann die Verwaltung des Jungenamts entsprechende Modifikationen vornehmen.

 


Protokollvermerk:

Der Vorsitzende OBM Dr. Janik ergänzt folgenden Hinweis:

„Zum Zeitpunkt des Erlasses der Eilverfügung war die Tagespflege vollumfänglich in die Erstattungsregelung eingebunden. Seit 11.05.2020 gilt in der Tagespflege jedoch wieder der Regelbetrieb, d.h., dass dort das Betretungsverbot aufgehoben ist und die Erstattungsregelung für den Monat Mai nicht greift. Für den Monat Mai sind deshalb in der Tagespflege die Kostenbeiträge zu bezahlen.“