Beschluss: mehrheitlich angenommen

Abstimmung: Ja: 31, Nein: 18

1.    Die Höhe der Dienstaufwandsentschädigung des Oberbürgermeisters richtet sich nach Art. 46 i. V. m. Anlage 2 KWBG. Sie wird auf die Obergrenze des genannten Betrages festgesetzt.

2.    Der Oberbürgermeister darf den Dienstwagen entsprechend den bestehenden Regelungen weiterhin für Privatfahrten und Fahrten im Zusammenhang mit kommunalpolitischer Betätigung nutzen.

 

Ergebnis/Beschluss:

 


Protokollvermerk:

Der Antrag der Erlanger Linke Nr. 064/2020 wird mit 15 gegen 35 Stimmen abgelehnt. Der Hilfsantrag wird mit 16 gegen 34 Stimmen abgelehnt.

Der Vorsitzende OBM Dr. Janik stellt fest, dass der Antrag Nr. 064/2020 der Erlanger Linke und der Antrag Nr. 065/2020 der ödp-Fraktion erledigt sind. Die Antragsteller zeigen sich damit einverstanden.