Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 26, Nein: 0

Ergebnis/Beschluss:

1. Werkstudent*innen

Die Dienststellen können ab 01.09.2020 zu Lasten der Dienststellenbudgets Werkstudent*innen beschäftigen.

2. Ausbildung

Im Jahr 2021 sollen bis zu 44 Nachwuchskräfte zur Ausbildung eingestellt werden, davon

 

·         25 Nachwuchskräfte im Verwaltungsbereich

(darunter 4 Nachwuchskräfte nach dem Soldatenversorgungsgesetz)

·         1 Nachwuchskraft für den Einstieg in der dritten Qualifikationsebene – Fachlaufbahn Naturwissenschaft und Technik – Diplomverwaltungsinformatik (FH)

·         8 Nachwuchskräfte im gewerblich-technischen Bereich

(darunter 2 Nachwuchskräfte im Rahmen eines „besonderen Ausbildungsverhältnisses“)

·         10 Nachwuchskräfte im Rahmen der „Erzieherausbildung mit optimierten Praxisphasen“  (OptiPrax)

3. Qualifizierung/Personalentwicklung
Im Jahr 2021 werden bis zu 7 Ausbildungsstellen mit Quereinsteiger*innen besetzt, die den Beschäftigtenlehrgang I (BL I) absolvieren.

 

4. Die Haushaltsmittel für 2021 ff. sind zu den jeweiligen Haushaltsberatungen anzumelden.