Sitzung: 23.04.2020 Stadtrat
Beschluss: einstimmig angenommen
Abstimmung: Ja: 26, Nein: 0
Vorlage: 111/016/2020/1
Ergebnis/Beschluss:
1. Werkstudent*innen
Die Dienststellen können ab
01.09.2020 zu Lasten der Dienststellenbudgets Werkstudent*innen beschäftigen.
2. Ausbildung
Im Jahr 2021 sollen
bis zu 44 Nachwuchskräfte
zur Ausbildung eingestellt werden, davon
·
25 Nachwuchskräfte im Verwaltungsbereich
(darunter 4
Nachwuchskräfte nach dem Soldatenversorgungsgesetz)
·
1 Nachwuchskraft für den Einstieg in der dritten Qualifikationsebene –
Fachlaufbahn Naturwissenschaft und Technik – Diplomverwaltungsinformatik (FH)
·
8 Nachwuchskräfte im gewerblich-technischen Bereich
(darunter 2
Nachwuchskräfte im Rahmen eines „besonderen Ausbildungsverhältnisses“)
·
10 Nachwuchskräfte im Rahmen der „Erzieherausbildung mit optimierten
Praxisphasen“ (OptiPrax)
3. Qualifizierung/Personalentwicklung
Im Jahr 2021 werden bis zu 7 Ausbildungsstellen mit Quereinsteiger*innen
besetzt, die den Beschäftigtenlehrgang I (BL I) absolvieren.
4. Die Haushaltsmittel für 2021 ff. sind zu den jeweiligen Haushaltsberatungen anzumelden.