Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 26, Nein: 0

Ergebnis/Beschluss:

1.      Freiwillige Praktikant*innen nach § 26 Berufsbildungsgesetz (BBiG) erhalten unter den unter II. Ziffer 2 genannten Voraussetzungen ab dem 01.09.2020 eine monatliche Vergütung.

2.      Bei Praktikant*innen, deren Praktikum verpflichtend nach dem Bayerischen Hochschulgesetz sowie den Studien- und Prüfungsordnungen der jeweiligen Schule/Hochschule ist, wird die monatliche Vergütung ab dem 01.09.2020 gem. Sachbericht erhöht.

3.      Die seit dem 01.01.2020 geltende Regelung bzgl. des Fahrkostenzuschuss bei Benutzung des öffentlichen Personennahverkehrs durch Mitarbeiter*innen (Fahrkostenzuschuss) wird zur Steigerung der Attraktivität des ÖPNV ab dem 01.09.2020 unter den unter II. genannten Voraussetzungen auf Praktikant*innen ausgeweitet.