Sitzung: 23.04.2020 Stadtrat
Beschluss: einstimmig angenommen
Abstimmung: Ja: 26, Nein: 0
Vorlage: 111/015/2020
Ergebnis/Beschluss:
1.
Freiwillige Praktikant*innen nach § 26
Berufsbildungsgesetz (BBiG) erhalten unter den unter II. Ziffer 2 genannten
Voraussetzungen ab dem 01.09.2020 eine monatliche Vergütung.
2.
Bei Praktikant*innen, deren Praktikum verpflichtend
nach dem Bayerischen Hochschulgesetz sowie den Studien- und Prüfungsordnungen
der jeweiligen Schule/Hochschule ist, wird die monatliche Vergütung ab dem
01.09.2020 gem. Sachbericht erhöht.
3. Die seit dem 01.01.2020 geltende Regelung bzgl. des Fahrkostenzuschuss bei Benutzung des öffentlichen Personennahverkehrs durch Mitarbeiter*innen (Fahrkostenzuschuss) wird zur Steigerung der Attraktivität des ÖPNV ab dem 01.09.2020 unter den unter II. genannten Voraussetzungen auf Praktikant*innen ausgeweitet.