Ergebnis/Beschluss:

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. E 466 der Stadt Erlangen – Noetherstraße – mit integriertem Grünordnungsplan in der Fassung vom 17. März 2020 mit Begründung wird gebilligt und ist gemäß § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen.

Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB ist durchzuführen.

 

Die Wirkung der Beteiligung nach §3 Abs. 2 und §4 Abs. 2 BauGB wird erst bei Vorliegen des abgeschlossenen städtebaulichen Vertrages vollzogen.

 


Protokollvermerk:

Herr berufsm. StR Weber ergänzt den Antragstext wie folgt: „Die Wirkung der Beteiligung nach §3 Abs. 2 und §4 Abs. 2 BauGB wird erst bei Vorliegen des abgeschlossenen städtebaulichen Vertrages vollzogen.“