Sitzung: 26.03.2020 Stadtrat
Beschluss: angenommen mit Änderungen
Abstimmung: Ja: 27, Nein: 0
Vorlage: 611/321/2020
Ergebnis/Beschluss:
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. E 466 der Stadt Erlangen – Noetherstraße – mit integriertem Grünordnungsplan in der Fassung vom 17. März 2020 mit Begründung wird gebilligt und ist gemäß § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen.
Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB ist durchzuführen.
Die Wirkung der
Beteiligung nach §3 Abs. 2 und §4 Abs. 2 BauGB wird erst bei Vorliegen des
abgeschlossenen städtebaulichen Vertrages vollzogen.
Protokollvermerk:
Herr berufsm. StR Weber ergänzt den Antragstext wie folgt: „Die Wirkung der Beteiligung nach §3 Abs. 2 und §4 Abs. 2 BauGB wird erst bei Vorliegen des abgeschlossenen städtebaulichen Vertrages vollzogen.“