Ergebnis/Beschluss:

1.    Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 470 der Stadt Erlangen - Geh- und Radweg Bruck-Frauenaurach - mit integriertem Grünordnungsplan wird insgesamt um ca. 0,93 ha erweitert. Neu hinzu kommen Teilbereiche der Flurstücke 1614, 1623 und 1624 der Gemarkung Eltersdorf für die Flächen der erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen. Verkleinert wurde der Geltungsbereich im Bauabschnitt 1 durch einen Teilbereich des Flurstücks 737 der Gemarkung Bruck sowie Teilbereiche der Flurstücke 266/2 und 1606 der Gemarkung Eltersdorf. Im Bauabschnitt 2 werden Teilbereiche des Flurstücke 250, 259 der Gemarkung Eltersdorf und Teilbereiche der Flurstücke 160/1, 488, 500, 530 und 535 der Gemarkung Frauenaurach angepasst, neu hinzu kommen Teilbereiche der Flurstücke 251, 253 und 254 der Gemarkung Eltersdorf. Die Größe des Geltungsbereiches beträgt nun 2,09 ha.

2.      Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 470 der Stadt Erlangen – Geh- und Radweg Bruck-Frauenaurach – mit integriertem Grünordnungsplan in der Fassung vom 17.03.2020 mit Begründung wird gebilligt und ist gemäß § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen.

Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB ist durchzuführen.