Ergebnis/Beschluss:

Der notwendigen Änderung der Satzung des ZVGN (Anlage 1) und der Nachtragshaushaltssatzung mit dem dazugehörigen Nachtragshaushaltsplan (Anlagen 2a – 2e) wird zugestimmt.

 

Der Vertreter für die Stadt Erlangen in der Verbandsversammlung des ZVGN am 02. April 2020 wird ermächtigt, für die Änderung der Satzung und die Nachtragshaushaltssatzung mit dem dazugehörigen Nachtragshaushaltsplan zu stimmen.