Ergebnis/Beschluss:

1.  Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 471 der Stadt Erlangen – Gleiwitzer Straße Nord-West –   

     mit integriertem Grünordnungsplan in der Fassung vom 18.02.2020 mit Begründung wird ge-    

     billigt und ist gemäß § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen.

 

     Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB   

     ist durchzuführen.

 

2.  Der Antrag des Stadtteilbeirates Süd Nr. 069/2019 (Anlage 3) ist damit bearbeitet.