Beschluss: mehrheitlich angenommen

Abstimmung: Ja: 28, Nein: 22

Ergebnis/Beschluss:

Der Stadtrat beschließt die

Haushaltssatzung der Stadt Erlangen

für das Haushaltsjahr 2020

 

„Aufgrund des Art. 63 ff der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) erlässt die Stadt Erlangen folgende Haushaltssatzung:

 

§ 1

(1)   Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 wird hiermit festgesetzt;
er schließt

 

1.

im Ergebnishaushalt mit

 

 

dem Gesamtbetrag der Erträge von

496.236.800 Euro

 

dem Gesamtbetrag der Aufwendungen von

439.711.600 Euro

 

und dem Saldo (Jahresergebnis) von

56.525.200 Euro

 

 

 

2.

im Finanzhaushalt

 

a)

aus laufender Verwaltungstätigkeit mit

 

 

dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von

487.130.600 Euro

 

dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von

415.098.900 Euro

 

und einem Saldo von

72.031.700 Euro

 

 

 

b)

aus Investitionstätigkeit mit

 

 

dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von

37.455.900 Euro

 

dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von

63.029.000 Euro

 

und einem Saldo von

-25.573.100 Euro

 

 

 

c)

aus Finanzierungstätigkeit mit

 

 

dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von

0 Euro

 

dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von

8.970.000 Euro

 

und einem Saldo von

-8.970.000 Euro

 

 

 

d)

und einem Saldo des Finanzhaushalts von

 37.488.600 Euro

 

 


 

(2)   Der als Anlage beigefügte Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2020 des Entwässerungsbetriebes der Stadt Erlangen (EBE) wird hiermit festgesetzt;

 

 

er schließt ab im Erfolgsplan

 

 

in den Erträgen mit

23.877.300 Euro

 

in den Aufwendungen mit

24.697.600 Euro

 

 

 

 

und im Vermögensplan

 

 

in den Einnahmen und Ausgaben mit

25.458.000 Euro

 

 

 

(3)   Der als Anlage beigefügte Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2020 des Eigenbetriebs für Stadtgrün, Abfallwirtschaft und Straßenreinigung (EB 77) wird hiermit festgesetzt:

 

 

er schließt ab im Erfolgsplan

 

 

in den Erträgen mit

30.342.600 Euro

 

darin: Erlöspauschalen seitens der Stadt
(seit 2014 incl. Straßenreinigung)

11.431.600 Euro

 

 

 

 

in den Aufwendungen mit

       30.384.500 Euro

 

 

 

 

und im Vermögensplan

 

 

in den Einnahmen und Ausgaben mit

4.221.100 Euro

 

§ 2

(1)   Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungs-maßnahmen wird auf 0 Euro festgesetzt.

(2)   Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen für den Entwässerungsbetrieb der Stadt Erlangen (EBE) wird auf 15.483.300 Euro festgesetzt.

(3)   Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen für den Eigenbetrieb Stadtgrün, Abfallwirtschaft und Straßenreinigung (EB 77) wird auf 2.537.800 Euro festgesetzt.

 

§ 3

(1)   Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Auszahlung für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in künftigen Jahren wird auf 37.812.000 Euro festgesetzt.

(2)   Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Entwässerungsbetriebs der Stadt Erlangen (EBE) wird auf 0 Euro festgesetzt.

(3)   Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Eigenbetriebs für Stadtgrün, Abfallwirtschaft und Straßenreinigung (EB 77) wird auf
0 Euro festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wir folgt festgesetzt:

 

  1. Grundsteuer
    a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)                                300 v. H.

b) für die Grundstücke (B)                                                                           425 v. H.

2. Gewerbesteuer                                                                                               440 v. H.

 

§ 5

1)      Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen nach dem Haushaltsplan wird auf 96.000.000 Euro festgesetzt.

2)      Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen nach dem Wirtschaftsplan des Entwässerungsbetriebs der Stadt Erlangen (EBE) wird auf 3.979.500 Euro festgesetzt.

3)      Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen nach dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs für Stadtgrün, Abfallwirtschaft und Straßenreinigung (EB 77) wird auf 2.000.000 Euro festgesetzt.

 

§ 6

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2020 in Kraft.

 

Erlangen, den

 

 

STADT ERLANGEN

 

 

 

 

Dr. Florian Janik

Oberbürgermeister