Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0

Ergebnis/Beschluss:

  1. Die Pauschalvergütungsregelung vom 07.08.1985 über den „Einsatz privateigener Fahrräder für dienstliche Zwecke“ wird zum 31.12.2019 aufgehoben. Die Stadt Erlangen gewährt stattdessen ab 01.01.2020 beim Einsatz privater Fahrräder für dienstliche Zwecke entsprechend Art. 6 Abs. 1 Nr. 4 Bayerisches Reisekostengesetz eine steuerfreie Wegstreckenentschädigung in Höhe von 0,06 € je gefahrenen Kilometer.
  2. Die Abrechnung erfolgt zweimal jährlich zu den Stichtagen 31. Mai und 30. September.
  3. Mit der Auszahlung der km-Abrechnung wird ein steuerfreier Sachbezug in Form eines
    City-Gutscheins gewährt. Die Höhe des Gutscheins richtet sich nach den Einsatztagen
    des privaten Fahrrads. Für jeweils 10 Einsatztage wird ein 10 € - Gutschein, max. 40 € je Abrechnung, ausgegeben.
  4. Der Antrag Nr. 126/2019 der SPD-Stadtratsfraktion und Stadtratsfraktion Grüne Liste ist damit bearbeitet.