Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0

Ergebnis/Beschluss:

Zuschüsse für die energetische Sanierung können nach den Förderrichtlinien der Stadt Erlangen zur Gewährung von Zuschüssen für energieeinsparende Maßnahmen an Gebäuden auch gemeinnützige Vereine bei Amt 31 beantragen. Die Schaffung eines separaten Zuschussbudgets hierfür bei Amt 41 ist daher nicht notwendig.

Dieser Teil des Antrags der CSU-Fraktion, Nr. 235/2019 ist damit bearbeitet.