Sitzung: 28.11.2019 Stadtrat
Beschluss: einstimmig angenommen
Abstimmung: Ja: 51, Nein: 0
Vorlage: 112/144/2019
Ergebnis/Beschluss:
- Die Ämterbündelungen für die Besoldungsgruppen A 6/A 7 des Bayerischen Besoldungsgesetzes als Eingangsamt der zweiten Qualifikationsebene und die Besoldungsgruppen A 9/A 10 als Eingangsamt der dritten Qualifikationsebene werden für die Abteilungen 331, 332 (Bürgeramt), 502, 503 (Sozialamt) sowie Amt 55 (Jobcenter) jeweils um das zweite Beförderungsamt (Besoldungsgruppe A 8 bzw. A 11) erweitert und im Stellenplan für das Jahr 2020 bei den Beamtenstellen entsprechend ausgewiesen.
- Die Beförderungswartezeit für eine Beförderung auf
Dienstposten in gebündelten Ämtern wird für das zweite Beförderungsamt um
zwei Jahre verlängert und für diese Beförderung in der letzten
periodischen Beurteilung ein Gesamturteil von mindestens 11 Punkten
vorausgesetzt.