Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0

Ergebnis/Beschluss:

  1. Die Ämterbündelungen für die Besoldungsgruppen A 6/A 7 des Bayerischen Besoldungsgesetzes als Eingangsamt der zweiten Qualifikationsebene und die Besoldungsgruppen A 9/A 10 als Eingangsamt der dritten Qualifikationsebene werden für die Abteilungen 331, 332 (Bürgeramt), 502, 503 (Sozialamt) sowie Amt 55 (Jobcenter) jeweils um das zweite Beförderungsamt (Besoldungsgruppe A 8 bzw. A 11) erweitert und im Stellenplan für das Jahr 2020 bei den Beamtenstellen entsprechend ausgewiesen.
  2. Die Beförderungswartezeit für eine Beförderung auf Dienstposten in gebündelten Ämtern wird für das zweite Beförderungsamt um zwei Jahre verlängert und für diese Beförderung in der letzten periodischen Beurteilung ein Gesamturteil von mindestens 11 Punkten
    vorausgesetzt.