Gremium: Umwelt-, Verkehrs- und Planungsbeirat

Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0

Ergebnis/Beschluss:

 

Das mit Beschluss vom 15.11.2016 eingeleitete Bebauungsplanverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. E 466 - Noetherstraße wird im Weiteren auf das beschleunigte Verfahren nach

§ 13 b BauGB umgestellt.

Die 19. Änderung des Flächennutzungsplanes ist daher nicht mehr erforderlich. Das Verfahren wird mit der Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses entsprechend eingestellt. 

 


Protokollvermerk:

 

Her StR Pöhlmann möchte feststellen lassen, dass trotz der Durchführung eines beschleunigten Verfahrens ohne Umweltverträglichkeitsprüfung alle relevanten Umweltbelange in die Prüfung einbezogen werden