Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0

Ergebnis/Beschluss:

1.   Die Verwaltung wird beauftragt, den Genussrechtsvertrag gemäß Anlage mit der E‑Werk GmbH abzuschließen und das Genussrechtskapital in Höhe von 60.000 € auszureichen.

     In dem Genussrechtsvertrag dürfen im Zuge der Unterzeichnung ggf. notwendige
Änderungen vorgenommen werden, soweit die Grundlagen des vorliegenden Entwurfs beibehalten werden.

2.   Die Stadt Erlangen wird in der Gesellschafterversammlung der E-Werk GmbH durch ein Mitglied des Beteiligungsmanagements gemäß § 2 Abs. 2 des Genussrechts-vertrags vertreten.

3.   Die Stadt Erlangen benennt als weiteres nicht-stimmberechtigtes Mitglied des Beirats der E-Werk GmbH Frau Christiane Wrede, Beteiligungsmanagement, gemäß § 2 Abs. 4 des Genussrechtsvertrags.