Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0

Ergebnis/Beschluss:

1.    Die freiwillige Aufgabe „kommunale Gesundheitsförderung“ wird als dauerhafter Aufgabenbereich durch die Verwaltung der Stadt Erlangen wahrgenommen und im Aufgaben

gliederungsplan dem Sportamt (Amt 52) zugeordnet.

2.    Das Sportamt wird in „Amt für Sport und Gesundheitsförderung“ umbenannt.