Gremium: Umwelt-, Verkehrs- und Planungsausschuss / Werkausschuss EB77

Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0

Ergebnis/Beschluss:

 

1. Die Verwaltung installiert Abfallbehälter an Bushaltestellen weiterhin bedarfsorientiert.
2. Die Verwaltung installiert an ausgewählten Endhaltestellen und Haltestellen mit 

    besonders hohen Verunreinigungen durch Zigarettenkippen Aschenbecher an den  

    vorhandenen Papierkörben.
3. Der Fraktionsantrag Nr. 001/2019 der FDP vom 07.01.2019, sowie der 

    Protokollvermerk zu Tagesordnungspunkt 6 aus der 4. Sitzung des 

    UVPA/Werkausschuss EB 77 sind damit bearbeitet.


Protokollvermerk:

 

In der Sitzungseinladung vom 17.07.2019 für den UVPA/Werkausschuss EB77 am 23.07.2019 wurde die Beschlussvorlage 773/030/2019 in der alten Fassung abgedruckt. Die alte Beschlussvorlage wurde wie folgt geändert/ergänzt:

 

unter I. Antrag:

1. Die Verwaltung installiert Abfallbehälter an Bushaltestellen weiterhin bedarfsorientiert.
2. Die Verwaltung installiert an ausgewählten Endhaltestellen und Haltestellen mit 

    besonders hohen Verunreinigungen durch Zigarettenkippen Aschenbecher an 

    den vorhandenen Papierkörben.
2. 3. Der Fraktionsantrag Nr. 001/2019 der FDP vom 07.01.2019, sowie der 

    Protokollvermerk zu Tagesordnungspunkt 6 aus der 4. Sitzung des 

    UVPA/Werkausschuss EB 77 ist sind damit bearbeitet.

 

unter II. Begründung 1. Ergebnis/Wirkungen:

 

In der Gesamtabwägung aller aufgeführten Aspekte empfiehlt die Verwaltung, Abfallbehälter an Haltestellen nicht flächendeckend, sondern weiterhin bedarfsorientiert zu installieren.

 

Ergänzung hinsichtlich des Protokollvermerks zu Tagesordnungspunkt 6 aus der 4. Sitzung des UVPA/Werkausschuss EB 77 vom 09.04.2019:


1. Die Prüfung der Anbringung von Aschenbechern an Endhaltestellen und stark verunreinigten Haltestellen hat ergeben, dass die vorhandenen Papierkörbe, zusätzlich zur bereits integrierten Ausdrückfläche für Zigaretten, mit Aschenbechern zu je 7,50 € nachgerüstet werden können. Dies wurde inzwischen probeweise an den Endhaltestellen „Am Meilwald“ umgesetzt.
Der Kosten- und Arbeitsaufwand zum Anbringen der Aschenbecher ist zwar gering, jedoch müssen diese gesondert geleert werden, was zu einem höheren Arbeitsaufwand führt.
Eine flächendeckende Ausstattung mit Aschenbechern ist daher nicht vorgesehen. Vor allem an (End-)Haltestellen mit besonders vielen Zigarettenkippen werden aber Aschenbecher an den Abfalleimern nachgerüstet.

2. Des Weiteren wurde mit Protokollvermerk angefragt, ob nicht eine gesetzliche Verpflichtung besteht, an Bushaltestellen Abfallbehälter anzubringen.
Die Straßenreinigungsverordnung regelt, dass öffentliche Straßen, Wege und Plätze sauber zu halten sind. Eine gesetzliche Verpflichtung, im öffentlichen Raum oder an Bushaltestellen Abfalleimer vorzuhalten, besteht jedoch nicht. Der unterwegs entstehende Abfall könnte von den
Bürger*innen auch zu Hause entsorgt werden. Da dies jedoch unbequem sowie teils nicht praktikabel ist, und auch um Verschmutzungen vorzubeugen, werden im Stadtgebiet bedarfsorientiert öffentliche Abfalleimer bereitgestellt.

 

Die neue Beschlussvorlage wird mit 14:0 Stimmen im Werkausschuss beschlossen.