Sitzung: 23.07.2019 Umwelt-, Verkehrs- und Planungsausschuss / Werkausschuss EB77, Umwelt-, Verkehrs- und Planungsbeirat
Gremium: Umwelt-, Verkehrs- und Planungsausschuss / Werkausschuss EB77
Beschluss: einstimmig angenommen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0
Vorlage: 772/030/2019
Ergebnis/Beschluss:
1. Die Verwaltung
installiert Abfallbehälter an Bushaltestellen weiterhin bedarfsorientiert.
2. Die Verwaltung installiert an ausgewählten Endhaltestellen und Haltestellen
mit
besonders hohen Verunreinigungen durch
Zigarettenkippen Aschenbecher an den
vorhandenen Papierkörben.
3. Der Fraktionsantrag Nr. 001/2019 der FDP vom 07.01.2019, sowie der
Protokollvermerk zu Tagesordnungspunkt 6
aus der 4. Sitzung des
UVPA/Werkausschuss EB 77 sind damit bearbeitet.
Protokollvermerk:
In der Sitzungseinladung vom 17.07.2019 für den UVPA/Werkausschuss EB77 am 23.07.2019 wurde die Beschlussvorlage 773/030/2019 in der alten Fassung abgedruckt. Die alte Beschlussvorlage wurde wie folgt geändert/ergänzt:
unter I. Antrag:
1. Die Verwaltung
installiert Abfallbehälter an Bushaltestellen weiterhin bedarfsorientiert.
2. Die Verwaltung installiert an
ausgewählten Endhaltestellen und Haltestellen mit
besonders hohen Verunreinigungen durch Zigarettenkippen Aschenbecher
an
den vorhandenen Papierkörben.
2. 3. Der Fraktionsantrag Nr.
001/2019 der FDP vom 07.01.2019, sowie
der
Protokollvermerk zu Tagesordnungspunkt 6 aus der 4. Sitzung des
UVPA/Werkausschuss EB 77 ist sind damit
bearbeitet.
unter II. Begründung 1. Ergebnis/Wirkungen:
…
In der Gesamtabwägung aller aufgeführten Aspekte empfiehlt die Verwaltung, Abfallbehälter an Haltestellen nicht flächendeckend, sondern weiterhin bedarfsorientiert zu installieren.
Ergänzung hinsichtlich des Protokollvermerks zu
Tagesordnungspunkt 6 aus der 4. Sitzung des UVPA/Werkausschuss EB 77 vom
09.04.2019:
1. Die Prüfung der Anbringung von
Aschenbechern an Endhaltestellen und stark verunreinigten Haltestellen hat
ergeben, dass die vorhandenen Papierkörbe, zusätzlich zur bereits integrierten
Ausdrückfläche für Zigaretten, mit Aschenbechern zu je 7,50 € nachgerüstet
werden können. Dies wurde inzwischen probeweise an den Endhaltestellen „Am
Meilwald“ umgesetzt.
Der Kosten- und Arbeitsaufwand zum Anbringen der Aschenbecher ist zwar gering,
jedoch müssen diese gesondert geleert werden, was zu einem höheren
Arbeitsaufwand führt.
Eine flächendeckende Ausstattung mit Aschenbechern ist daher nicht vorgesehen.
Vor allem an (End-)Haltestellen mit besonders vielen Zigarettenkippen werden
aber Aschenbecher an den Abfalleimern nachgerüstet.
2. Des Weiteren wurde mit Protokollvermerk
angefragt, ob nicht eine gesetzliche Verpflichtung besteht, an Bushaltestellen
Abfallbehälter anzubringen.
Die Straßenreinigungsverordnung regelt, dass öffentliche Straßen, Wege und
Plätze sauber zu halten sind. Eine gesetzliche Verpflichtung, im öffentlichen
Raum oder an Bushaltestellen Abfalleimer vorzuhalten, besteht jedoch nicht. Der
unterwegs entstehende Abfall könnte von den
Bürger*innen auch zu Hause entsorgt werden. Da dies jedoch unbequem sowie teils
nicht praktikabel ist, und auch um Verschmutzungen vorzubeugen, werden im
Stadtgebiet bedarfsorientiert öffentliche Abfalleimer bereitgestellt.
Die neue Beschlussvorlage wird mit 14:0 Stimmen im Werkausschuss beschlossen.