Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0

Ergebnis/Beschluss:

Verschiedene Straßen und Wege sind fertig gestellt worden. Bei einigen hat sich die Verkehrsbedeutung geändert, andere haben ihre Verkehrsbedeutung verloren. Sie sind daher in den unter
A - D aufgeführten Straßenklassen zu widmen bzw. umzustufen oder einzuziehen (Art. 6, 7, 8
BayStrWG).

In den ausgehängten Lageplänen sind die Ortsstraßen rot, die beschränkt öffentlichen Wege orange, die Feld- und Waldwege braun und die Eigentümerwege blau eingezeichnet. Die Einziehungen sind in den gleichen Farben schraffiert dargestellt.

 

A)        Ortsstraßen;

Widmungen

Erlangen – Frauenaurach

1.     Klosterwald,
Verlängerung des Straßenbestandes von 3m östlich der Westgrenze # 350/1 bis 4 m westlich der Westgrenze # 350/2
Länge 59 m / Anlagen A.1.1 und 1.2
Baulast: Stadt Erlangen
Widmung nach erstmaliger Herstellung.

Erlangen

1.     Nikolaus-Fiebiger-Straße,
von der Staudtstraße bis zur Erwin-Rommel-Straße
Länge 732 m / Anlage A.2
Baulast: Stadt Erlangen
Widmung nach erstmaliger Herstellung.

 

B)        Beschränkt öffentliche Wege;

Widmungen

Erlangen

1.     Lautnerweg (Geh- und Radweg),
Länge 494 m / Anlagen B.1
vom Ilse-Sponsel-Weg bis zur Schleifmühlstraße
Baulast: Stadt Erlangen
Widmung aufgrund gegebener Verkehrsbedeutung.

 

Erlangen – Bruck

1.     Geh- und Radweg östlich Brucker Bahnhof,
von der Daimlerstraße bis zur Ostgrenze # 612/43
Länge 223 m / Anlage B.2
Baulast: Stadt Erlangen
Widmung nach erstmaliger Herstellung.

Erlangen – Büchenbach

1.     Geh- und Radweg nördlich der Aschaffenburger Straße,
von der Aschaffenburger Straße bis zur Ostgrenze # 228/91
Länge 161 m / Anlage B.3
Baulast: Stadt Erlangen
Widmung aufgrund gegebener Verkehrsbedeutung.

 

C)        Eigentümerwege;

Widmungen

Erlangen

1.        Eigentümerweg parallel zur Karlheinz-Kaske-Straße,
von der Hartmannstraße bis zur Ostgrenze # 1924/6
Länge: 184 m / Anlage C.1
Baulast: Die Eigentümer
Widmung aufgrund erstmaliger Herstellung.

2.        Eigentümerweg im Bereich der Universitätsbibliothek,
von der östlichen Gebäudekante der UB bis zur nördlichen Gebäudekante der UB
Länge: 102 m / Anlage C 3
Baulast: Die Eigentümer
Widmung zur Verlegung des Gehweges und Errichtung von Fahrradabstellplätzen

Erlangen – Eltersdorf

1.        Zufahrt zu den Anwesen Langenaustraße 20 - 50
Länge 704  / Anlage C.2
Baulast: Die Eigentümer
Widmung zur Erschließung der o.g. Anwesen.

Erlangen – Großdechsendorf

1.        Eigentümerweg, Zufahrt zur Kindertagesbetreuung Naturbadstraße 68
Länge 35 m / Anlage C.4
Baulast: Die Eigentümer
Widmung zur Erschließung des o.g. Anwesens.

 

D)       Öffentliche Feld- und Waldwege;

Widmung

Erlangen – Kosbach

1.     Öffentlicher Feld- und Waldweg zur T&R Aurach,
von der Haundorfer Straße bis zur nördlichen Grenze # 655/2
Länge 551 m / Anlage D.1
Baulast: Stadt Erlangen
Widmung nach erstmaliger Herstellung.

Erlangen – Büchenbach/Kosbach

1.     Pflegeweg zum Regenrückhaltebecken,
von der Häuslinger Straße bis zur nördlichen Grenze # 549/6
Länge 129 m / Anlage D.2
Baulast: Stadt Erlangen
Widmung nach erstmaliger Herstellung.

Sämtliche Widmungen werden am Tage nach ihrer Bekanntgabe im Amtsblatt der Stadt Erlangen rechtswirksam.