Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 47, Nein: 0

Ergebnis/Beschluss:

Betriebsträger von Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet Erlangen erhalten ab 01.01.2019 bei der Schaffung neuer bedarfsanerkannter Betreuungsplätze und/oder bei Generalsanierungsmaßnahmen von bedarfsanerkannten Betreuungsplätzen im Krippen-, Kindergarten- und Hortbereich einen freiwilligen Ausstattungszuschuss in Höhe von 1.250 Euro pro Platz, so lange es keine gesetzlich geregelte Zuschussmöglichkeit gibt.