Ergebnis/Beschluss:

 

1. Grundlage für die weitere Bearbeitung des Bebauungsplans Nr. 471 - Gleiwitzer Straße Nord-West - mit integriertem Grünordnungsplan bildet die Wettbewerbsarbeit (Anlage 2) des Büros Hübsch & Harlé Architekten, Stadtplaner aus Fürth (1. Preis). Das überarbeitete Konzept (Anlage 3 und 4) bildet die Grundlage für die Unterrichtung der Öffentlichkeit.

 

 


Protokollvermerk:

 

Herr StR Pöhlmann stellt folgende Änderungsanträge:

 

1.Die Stadt Erlangen soll das Verfahren ruhen lassen und ein Kaufangebot für das Areal abgeben.

2.Im vorgelegten Entwurf sind Gewerbeflächen im Erdgeschoss vorgesehen. Um eine Existenzbedrohung der Geschäfte in der näheren Umgebung (Theodor-Heuß-Anlage) auszuschließen sollte hier kein Einzelhandel zugelassen werden.

 

Die Anträge 1 und 2 wurden jeweils mit 13 zu 1 Stimmen abgelehnt.