Sitzung: 17.01.2019 Stadtrat
Beschluss: einstimmig angenommen
Abstimmung: Ja: 46, Nein: 0
Vorlage: 20/039/2018
Ergebnis/Beschluss:
Die Verwaltung wird ermächtigt im Haushalt 2019 und in der mittelfristigen Finanzplanung 2018 – 2022 mit Investitionsprogramm redaktionelle Änderungen durchzuführen, die aus haushaltsrechtlichen oder organisatorischen Gründen notwendig sind – insbesondere Korrekturen zwischen Ansätzen für Investitionen und Unterhaltungsmaßnahmen –, den sachlichen Inhalt der Pläne aber nicht ändern.