Gremium: Umwelt-, Verkehrs- und Planungsbeirat

Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0

Ergebnis/Beschluss:

Die Satzung Nr. 6 der Stadt Erlangen über ein besonderes Vorkaufsrecht nach dem Baugesetzbuch (BauGB) vom 16.05.2018 (Die Amtlichen Seiten Nr. 14 vom 12.07.2018) wird aufgehoben.