Gremium: Umwelt-, Verkehrs- und Planungsbeirat

Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0

Ergebnis/Beschluss:

Der Bebauungsplan Nr. 310 - Jahn-Haagstraße - und der Bebauungsplan Nr. 344 - Bayreuther Straße - der Stadt Erlangen sind für den westlichen Teil der Haagstraße sowie für das Gebiet westlich der Jahnstraße bis zur Bahnlinie Nürnberg-Forchheim und nach Norden bis zur Schwabach durch das 3. Deckblatt zum Bebauungsplan Nr. 310 und das 1. Deckblatt zum Bebauungsplan Nr. 344 nach den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) zu ändern.

 

Die Änderung erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB. Der Bebauungsplan wird daher ohne Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

 

 


Protokollvermerk:

Herr Stadtrat Gerkens weist nochmals darauf hin, dass bei den städtebaulichen Zielen darauf geachtet wird, unnötige Versiegelungen zu vermeiden und Dach- und Fassadenbegrünungen zu bevorzugen.