Ergebnis/Beschluss:

Die in der Anlage 1 beigefügte Zweckvereinbarung (Stand 26.09.2018) über die partielle Übertragung von Aufgaben nach Art. 8 Abs. 1 und 2 BayÖPNVG i.V.m. § 8 Abs. 3 Satz 1 PBefG betreffend die grenzüberschreitende Bus-Linie N 20 mit der Stadt Fürth soll abgeschlossen werden.