Sitzung: 25.10.2018 Stadtrat
Beschluss: einstimmig angenommen
Abstimmung: Ja: 45, Nein: 0
Vorlage: 771/021/2018
Ergebnis/Beschluss:
1. Der Jahresabschluss des EB 77 für das Wirtschaftsjahr 2017 wird gem. § 25 EBV (Eigenbetriebsverordnung Bayern) festgestellt und Entlastung wird erteilt.
2. Der vom Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband (BKPV) geprüfte Jahresabschluss 2017 weist in der Gewinn- und Verlustrechnung ein Jahresergebnis von 892.560,12 € aus. Zusammen mit dem Gewinnvortrag des Vorjahres i.H.v. 1.048.732,53 € ergibt sich damit ein bilanzielles Ergebnis i.H.v. 1.941.292,65 €. Es wird beschlossen, dieses Ergebnis auf neue Rechnung vorzutragen.