Beschluss: zur Kenntnis genommen

Protokollvermerk:

Herr berufsm. StR Ternes erklärt, dass der Einleitungsbeschluss zur städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme durch den Bürgerentscheid obsolet ist. Dies wird durch die Stadtverwaltung demnächst öffentlich bekannt gemacht. Es ist kein weiterer Stadtratsbeschluss notwendig. Die Vorkaufsrechtsatzung hingegen muss durch einen Stadtratsbeschluss aufgehoben werden. In der nächsten Stadtratssitzung wird dazu eine Vorlage eingebracht.