Sitzung: 27.09.2018 Stadtrat
Beschluss: mehrheitlich angenommen
Abstimmung: Ja: 44, Nein: 2
Vorlage: 17/028/2018
Ergebnis/Beschluss:
Nach § 6 Abs. 3 der Satzung für
das Kommunalunternehmen „KommunalBIT“ werden die von der Stadt Erlangen
bestellten Verwaltungsräte zu folgender Beschlussfassung im Verwaltungsrat des
KommunalBIT ermächtigt:
1.
Der Jahresabschluss 2017 wird wie vorgelegt festgestellt. Da weder Gewinn noch
Verlust vorliegen, braucht über die Verwendung/Behandlung nicht entschieden
werden.
2.
Der Vorstand wird für das Geschäftsjahr 2017 entlastet.
3. Die Conrad GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Nürnberg wird zum Abschlussprüfer von KommunalBIT für den Jahresabschluss 2018
bestellt. Der Prüfungsauftrag umfasst auch den Lagebericht zum 31.12.2018 sowie
die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung nach Art. 107 Abs. 3 Satz 2 der BayGO
(analog §53 HGrG).