Sitzung: 26.07.2018 Stadtrat
Beschluss: mehrheitlich angenommen
Abstimmung: Ja: 27, Nein: 22
Vorlage: 231/053/2018
Ergebnis/Beschluss:
1.
Die Verwaltung wird ermächtigt, die Grundstücke
des Baugebietes 412 -Häuslinger Wegäcker West- zu den in der Anlage
(Vermarktungskonzept mit Hausarten und Verkaufspreisen) genannten Preisen
(erschließungsbeitragsfrei und KAG-pflichtig) zu verkaufen.
2.
Die Grundstücke sind entsprechend dem in der
Anlage dargestellten Vermarktungskonzept (Verteilung der Hausarten und
Eigentumsformen) auszuschreiben. Vorgesehen sind Mietwohnungen (Mischung je
Haus: 60 % öffentlich gefördert, 40 % freifinanziert), Eigentumswohnungen,
Grundstücke für Baugemeinschaften und Reihenhäuser (davon mindestens 25 % für
förderberechtigte Haushalte).
3.
In der Ausschreibung sind folgende Ziele durch
entsprechende Vorgaben zu sichern:
- Die möglichst zeitnahe Bebauung des gesamten Baugebietes.
- Eine soziale Ausgewogenheit der Wohnquartiere.
- Eine Preisdämpfung sowohl für Miet- als auch für Eigenwohnraum.
- Ein möglichst langfristiger Bestand von Mietwohnungen.
- Selbstbezug bei Eigenwohnraum.
- Die Förderfähigkeit der Reihenhausbebauung.
- Eine möglichst umfassende Barrierefreiheit der Wohnungen im
Geschosswohnungsbau.
- Die Versorgung des gesamten Baugebietes 412 mit Nahwärme über ein
Blockheizkraft-
werk.
- Die Einhaltung des KfW 55-Effizienzhaus-Standards für Eigenwohnraum
(Eigentumswoh-
nungen, Wohngebäude von
Baugemeinschaften und Reihenhäuser). Für Mietwohnungs-
gebäude mit einer Mischung aus
öffentlich geförderten und freifinanzierten Wohnungen
gelten als Mindeststandard die
Anforderungen der EnEV.
- Eine hohe städtebauliche und architektonische Qualität der künftigen
Wohngebäude.
Protokollvermerk:
Herr StR Höppel erklärt, dass bei neu gebauten Hochspannungsleitungen ein Mindestabstand von 400 Metern zur Wohnbebauung eingehalten werden muss. Im westlichen Bereich des Neubaugebietes wird diese Grenze unterschritten. Er fragt an, ob Regressforderungen von Neueigentümern ausgeschlossen sind, wenn die Stadt wissentlich Grundstücke veräußert, die eventuell gesundheitliche Beeinflussungen hervorrufen könnten.
Herr berufsm. StR Weber antwortet, dass es keinen Rechtsanspruch bezüglich der 400 Meter gibt. Im LEP ist diese Regel lediglich als Hinweis enthalten.
Herr StR Höppel stellt folgenden Änderungsantrag:
„Für den Geschosswohnungsbau soll der KfW 55-Standard, für die Reihenhäuser soll der KfW 70-Standard eingehalten werden.“
Beschluss des Stadtrates: mit 6 gegen 43 Stimmen abgelehnt
Herr StR Pöhlmann stellt folgende Änderungsanträge:
- „Die Grundstücke sollen ausschließlich in Erbpacht vergeben werden.“
Beschluss des Stadtrates: mit 2 gegen 47 Stimmen abgelehnt
- „In dem Neubaugebiet soll es keine Reihenhäuser geben.“
Beschluss des Stadtrates: mit 2 gegen 47 Stimmen abgelehnt