Beschluss: mehrheitlich angenommen

Abstimmung: Ja: 27, Nein: 22

Ergebnis/Beschluss:

1.      Die Verwaltung wird ermächtigt, die Grundstücke des Baugebietes 412 -Häuslinger Wegäcker West- zu den in der Anlage (Vermarktungskonzept mit Hausarten und Verkaufspreisen) genannten Preisen (erschließungsbeitragsfrei und KAG-pflichtig) zu verkaufen.

2.      Die Grundstücke sind entsprechend dem in der Anlage dargestellten Vermarktungskonzept (Verteilung der Hausarten und Eigentumsformen) auszuschreiben. Vorgesehen sind Mietwohnungen (Mischung je Haus: 60 % öffentlich gefördert, 40 % freifinanziert), Eigentumswohnungen, Grundstücke für Baugemeinschaften und Reihenhäuser (davon mindestens 25 % für förderberechtigte Haushalte).

3.      In der Ausschreibung sind folgende Ziele durch entsprechende Vorgaben zu sichern:

- Die möglichst zeitnahe Bebauung des gesamten Baugebietes.
- Eine soziale Ausgewogenheit der Wohnquartiere.
- Eine Preisdämpfung sowohl für Miet- als auch für Eigenwohnraum.
- Ein möglichst langfristiger Bestand von Mietwohnungen.
- Selbstbezug bei Eigenwohnraum.
- Die Förderfähigkeit der Reihenhausbebauung.
- Eine möglichst umfassende Barrierefreiheit der Wohnungen im Geschosswohnungsbau.
- Die Versorgung des gesamten Baugebietes 412 mit Nahwärme über ein Blockheizkraft-
  werk.
- Die Einhaltung des KfW 55-Effizienzhaus-Standards für Eigenwohnraum (Eigentumswoh-
  nungen, Wohngebäude von Baugemeinschaften und Reihenhäuser). Für Mietwohnungs-
  gebäude mit einer Mischung aus öffentlich geförderten und freifinanzierten Wohnungen
  gelten als Mindeststandard die Anforderungen der EnEV.
- Eine hohe städtebauliche und architektonische Qualität der künftigen Wohngebäude.

 


Protokollvermerk:

Herr StR Höppel erklärt, dass bei neu gebauten Hochspannungsleitungen ein Mindestabstand von 400 Metern zur Wohnbebauung eingehalten werden muss. Im westlichen Bereich des Neubaugebietes wird diese Grenze unterschritten. Er fragt an, ob Regressforderungen von Neueigentümern ausgeschlossen sind, wenn die Stadt wissentlich Grundstücke veräußert, die eventuell gesundheitliche Beeinflussungen hervorrufen könnten.

Herr berufsm. StR Weber antwortet, dass es keinen Rechtsanspruch bezüglich der 400 Meter gibt. Im LEP ist diese Regel lediglich als Hinweis enthalten.

 

 

Herr StR Höppel stellt folgenden Änderungsantrag:

„Für den Geschosswohnungsbau soll der KfW 55-Standard, für die Reihenhäuser soll der KfW 70-Standard eingehalten werden.“

Beschluss des Stadtrates: mit 6 gegen 43 Stimmen abgelehnt

Herr StR Pöhlmann stellt folgende Änderungsanträge:

  1. „Die Grundstücke sollen ausschließlich in Erbpacht vergeben werden.“

Beschluss des Stadtrates: mit 2 gegen 47 Stimmen abgelehnt

  1. „In dem Neubaugebiet soll es keine Reihenhäuser geben.“

Beschluss des Stadtrates: mit 2 gegen 47 Stimmen abgelehnt