Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 47, Nein: 0

Ergebnis/Beschluss:

Der Begriff „Arbeit ERlangen“ bezeichnet künftig die Gesamtheit aller formal unverändert fortbestehenden Organisationseinheiten (Amt 55 und GGFA AöR – samt Betrieb der gewerblichen Art), die vom zkT Erlangen und der Stadt Erlangen, mit der Umsetzung des SGB II und mit weiteren Aufgaben im Kontext der Integration von Personen in den Arbeitsmarkt befasst werden. Die Öffentlichkeit wird über die Verwendung des Begriffs medial informiert.