Ergebnis/Beschluss:

Die Erschließungsanlage „Erschließungsstraße zur 4-fach-Schulsporthalle, Kletter- und Familienzentrum, Multifunktionsfläche und Parkplatz an der Hartmannstraße“ (siehe Anlage 1 und 2) entspricht den in § 1 Abs. 4 bis 7 BauGB bezeichneten Anforderungen und kann auf der Grundlage des § 125 Abs. 2 BauGB hergestellt werden.