Beschluss: zur Kenntnis genommen

Protokollvermerk:

Herr berufs. StR Ternes gibt mündlich zur Kenntnis, dass die Mitteilung zur Kenntnis Nr. 7.4 gegenstandslos geworden ist. Der Beauftragte des Volksbegehrens verzichtet auf die Durchführung, da das Kommunalabgabengesetz geändert wurde.