Ergebnis/Beschluss:

1.         Die Vorkaufsrechtssatzung Nr. 6 der Stadt Erlangen über ein besonderes Vorkaufsrecht nach § 25 (1) Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) wird beschlossen (Anlage 1 und Anlage 2).

 


Protokollvermerk:

Frau StRin Wirth-Hücking beantragt eine namentliche Abstimmung. Der Antrag wird mit 5 gegen 42 Stimmen abgelehnt.

 

Der Vorsitzende OBM Dr. Janik erklärt, dass die Nr. 2 des Antrages der FWG (Nr. 071/2018) mit der Beschlussfassung erledigt ist.