Protokollvermerk:

Die Dringlichkeit des Antrages wird anerkannt.

Herr berufsm. StR Ternes erklärt, dass kein Widerspruchsrecht besteht, da die Stadt Erlangen in ihren Rechten nicht verletzt wird. Zudem ist es rechtlich nicht möglich einem Widerspruch, wie dem des Bundes Naturschutz, beizutreten. Herr StR Pöhlmann zieht daraufhin den 1. Teil des Antrages zurück.

Teil 2 des Antrages wird mit 12 gegen 38 Stimmen abgelehnt. Der Antrag ist damit erledigt.