Sitzung: 18.01.2018 Stadtrat
Antrag: Haushalt 2018: Stadtteilzentrum Büchenbach im Haushalt 2018 nicht verschieben
Beschluss: Mehrfachbeschlüsse
Ergebnis/Beschluss:
Der Stadtrat möge –
wie vom Stadtteilbeirat Büchenbach gefordert - beschließen:
„die
notwendigen Mittel für die Planung des Stadtteilzentrums mit Stadtbibliothek im
Haushalt 2018 vorzusehen und auch abzurufen. Im Jahr 2018 soll mit dem
Bürgerbeteiligungsverfahren begonnen, sowie die Planung und Beauftragung
abgeschlossen werden. Für das Jahr 2019 beantragen wir, ausreichende Mittel für
die Errichtung des Stadtteilzentrums im Haushalt vorzusehen und mit dem Bau zu
beginnen“
Konkret bedeutet dies
folgende Änderungsanträge zum Haushalt:
1) Die nicht
abgerufenen Planungsmittel von 100.000€ zu übertragen, falls noch nicht
geschehen, die Kämmerei möge den dazu formal richtigen Weg aufzeigen
Wird vom Antragsteller zurückgezogen (siehe
Protokollvermerk)
2) Im Finanzplan für
2019 und Folgejahre die eingesetzten Summen je ein Jahr vorzuziehen (bzw. die
Zahlen aus dem Haushalt 2017 wieder einzusetzen)
Beschluss des Stadtrates: mit 23 gegen 28
Stimmen abgelehnt
3) Damit bereits 2018
weitere Planungsphasen angefangen werden können und als Zeichen der
Ernsthaftigkeit: Verpflichtungsermächtigung 2019: 600.000€,
Verpflichtungsermächtigung
2020: 3.200.000 €.
Beschluss des Stadtrates: Mit 4 gegen 47
Stimmen abgelehnt
4)
Im Arbeitsprogramm Planung, Beteiligung und Bau mit diesen Terminen verankern
Beschluss des Stadtrates: mit 23 gegen 28 Stimmen abgelehnt
Protokollvermerk:
Auf Antrag von Herrn StR Pöhlmann findet eine getrennte
Abstimmung über die Ziffern
2 – 4 statt.
Herr berufsm. StR Beugel erklärt, dass nicht abgerufene Planungsmittel automatisch übertragen werden, wenn dies von den Ämtern im Rahmen der Haushaltsrestebildung begründet werden kann. Daraufhin erklärt Herr StR Pöhlmann, dass über die Nr. 1 des Antrages nicht abgestimmt werden muss.