Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 51, Nein: 0

Ergebnis/Beschluss:

Die Verwaltung wird ermächtigt im Haushalt 2018 und in der mittelfristigen Finanzplanung 2017 – 2021 mit Investitionsprogramm redaktionelle Änderungen durchzuführen, die aus haushaltsrechtlichen oder organisatorischen Gründen notwendig sind – insbesondere Korrekturen zwischen Ansätzen für Investitionen und Unterhaltungsmaßnahmen –, den sachlichen Inhalt der Pläne aber nicht ändern.